Mitarbeiter der Kanzlei bei einer Mappenübergabe

News

18. Juni 2024

Waffengleichheit oder Kartellrechtsverstoß?

Die Verwendung von 4G oder 5G in Smartphones oder Autos erfordert die Lizenzierung tausender Patente. Nun können diese Autohersteller gemeinsam über Mobilfunk-Patentrechte verhandeln, was Ihre Position in FRAND Verhandlungen stärken könnte.

Das Bundeskartellamt hat den Autobauern Volkswagen, BMW und Mercedes sowie dem Stahlkonzern ThyssenKrupp grünes Licht für gemeinsame Verhandlungen über bestimmte Mobilfunk-Patentrechte gegeben. Das Amt dulde den Start der „Automotive Licensing Negotiation Group", teilte das Bundeskartellamt am 10. Juni 2024 mit. Die Gruppe sei für weitere Unternehmen aus der Autobranche offen.

Die Verwendung von 4G oder 5G in Smartphones oder Autos erfordere die Lizenzierung tausender Patente, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Gegen die Verhandlungsgruppe gebe es keine durchgreifenden Bedenken, solange diese sich auf nicht automobilspezifische Standards beschränke und offen für weitere Mitglieder bleibe.

Die Autobranche mache nur einen Anteil von weniger als 15 Prozent bei den entsprechenden Mobilfunk-Lizenzen aus, zudem machten die Lizenzkosten für die betroffenen Patente nur einen geringen Anteil der Produktionskosten eines Fahrzeugs aus, begründete das Kartellamt seine Entscheidung.

(Hier finden Sie die offizielle Pressemitteilung vom 10.06.2024.)

07. Juni 2024

EUROPEAN INTELLECTUAL PROPERTY SEMINAR 2024

TIME FOR A GET-TOGETHER!

Das Anmeldeformular für unser 34. Seminar vom 6. bis 9. Oktober 2024 ist jetzt online.
Alle weiteren Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

06. Juni 2024

FUSSBALLFANS DER EURO 2024 KÖNNEN AUFATMEN

Das Einheitspatentgericht hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die UEFA abgelehnt.

Um was geht es?

Die UEFA und ihr Technologiepartner Kinexon sahen sich kurz vor dem Start der EURO 2024 einer rechtlichen Herausforderung gegenüber. Die Herausforderung kam von Ballinno, einem niederländischen Non-Practicing Entity (NPE), das eine einstweilige Verfügung (PI) gegen die Nutzung einer patentierten Technologie zur Erkennung von Abseitsstellungen im Fußball beantragte. Ballinno behauptete, dass die von der UEFA verwendete Methode, die durch die Technologie von Kinexon ermöglicht wird, ihr europäisches Patent 1 944 067 verletze.

Das fragliche Patent bezieht sich auf ein „Verfahren und System zur Erkennung einer Abseitsstellung" unter Verwendung von Echtzeit-Akustiksignalen. Ballinno reichte am 18. April 2024 sowohl eine Verletzungsklage als auch einen PI-Antrag ein. Die Dringlichkeit des Antrags wurde durch die Nähe der EURO 2024 unterstrichen, die am 14. Juni 2024 in Deutschland beginnen soll – einem der Staaten, in denen das Patent trotz Erlöschen in anderen UPC-Staaten noch gültig ist.

Ballinno, das das Patent im Februar 2024 von Invit BV erworben hatte, versuchte, seine Rechte durch das Einheitliche Patentgericht (UPC) durchzusetzen. Der Status von Ballinno als NPE (ein Unternehmen, das Patente hält, aber keine Produkte herstellt oder Dienstleistungen auf deren Basis anbietet) spielte eine entscheidende Rolle bei den Überlegungen des Gerichts. Darüber hinaus wurde die finanzielle Lage von Ballinno in Frage gestellt, sodass die Hamburger Lokalabteilung eine Sicherheitsleistung von 56.000 € von Ballinno verlangte, um potenzielle Kosten im Falle einer Niederlage abzudecken.

Die Entscheidung des Gerichts:

In einer schnellen Entscheidung, die nur anderthalb Monate nach der Einreichung von Ballinno erging, wies die Hamburger Lokalabteilung des UPC den PI-Antrag ab. Die Richter – Sabina Klepsch, Stefan Schilling und Samuel Rocco M Granata – waren nicht überzeugt, dass das Patent verletzt wurde oder dass Ballinno mit der gebotenen Dringlichkeit gehandelt hatte. Darüber hinaus spielte die Tatsache, dass Ballinno ein NPE ist, in die Verhältnismäßigkeits- und Schadensbewertung des Gerichts ein, was zur Ablehnung des PI führte.

Diese Entscheidung ist im Kontext der aufkommenden Bilanz des UPC bei PIs bedeutsam. Bisher hat das Gericht die Tendenz gezeigt, PI-Anträge abzulehnen, was es Patentinhabern schwer macht, eine solche Erleichterung zu erhalten. Von den ersten PI-Entscheidungen des UPC waren fünf von sieben erstinstanzlichen Entscheidungen Ablehnungen, wobei eine der beiden gewährten PIs später in der Berufung aufgehoben wurde.

Trotz der Herausforderungen für Patentinhaber hat das UPC bemerkenswert schnell seine Entscheidungen getroffen. Das Urteil der Hamburger Lokalabteilung in diesem Fall kam schneller als jede frühere PI-Entscheidung. Allgemein hat das UPC PI-Entscheidungen innerhalb von drei bis fünf Monaten nach der Einreichung getroffen, was seine Effizienz bei der Bearbeitung solcher Anträge zeigt.

Ballinno hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Insbesondere NPEs werden weiter genau beobachten, wie sich der Ansatz des UPC bei PIs entwickelt. Die Münchener Lokalabteilung hat zuvor erklärt, dass der Status als NPE nicht automatisch den Erhalt einer PI verhindert. Die Abwägung konkurrierender Interessen in diesen Entscheidungen wird jedoch im Fall von NPE's eher negativ ausfallen als bei traditionellen Unternehmen.

Was lehrt uns dieser Fall?

Die Ablehnung des PI-Antrags von Ballinno gegen die UEFA und Kinexon unterstreicht die Herausforderungen, denen sich NPEs im UPC-System gegenübersehen. Obwohl das Gericht effizient arbeitet, zeigt sein zurückhaltender Ansatz bei der Gewährung von PIs, insbesondere vor dem Hintergrund von großen Veranstaltungen wie der EURO 2024, die eher strengen Anforderungen, die Patentinhaber erfüllen müssen, wollen sie in einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem UPC erfolgreich sein.

Rainer Kuhnen

05. Juni 2024

Rumänien wird der 18. UPC Mitgliedsstaat

Am 31. Mai 2024 hat Rumänien seine Ratifikationsurkunde hinterlegt und wird dem EPGÜ am 1. September 2024 beitreten.

Somit wird es ab dem 1. September 2024 18 Mitgliedstaaten geben.

27. Mai 2024

KITCHBO ...

... ist eine revolutionäre Silikon-Backmatte, die viel mehr kann als nur backen. Welche Innovation dahinter steckt, hat sich Julian Graf in unserem Blog "Die Höhle der Patente" angeschaut.

22. Mai 2024

BEWEGUNG IM BÜROALLTAG …

... dafür hat letzte Woche Frau Peetz-Huber in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse bei uns gesorgt.

Neben wertvollen Tipps wie man kleine Sporteinheiten am Schreibtisch einbauen kann, wurde uns die WLP-App vorgestellt und gleich noch eine Runde Pilates gemacht. Gut durchblutet und voller Tatendrang ging es dann mit leckeren Nussmischungen von Bite Box wieder an die Arbeit.
Und was lernen wir daraus?

Einfach mal kurz Pause machen und seiner Gesundheit etwas Gutes tun.

21. Mai 2024

UPC-Abkommen von Rumänien ratifiziert

Am 14. April 2024 trat das rumänische Gesetz 81/2024 in Kraft, mit dem das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) offiziell ratifiziert wurde. Gemäß Artikel 89(2) des EPGÜ wird diese Ratifizierung am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union wirksam. Falls Rumänien diese Urkunde zeitnah hinterlegt, könnte das Land bereits am 1. September 2024 Vertragsmitglied werden.

Mit diesem Beitritt wird Rumänien der 18. Vertragsstaat sein, in dem europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zur Verfügung stehen und der ausschließlichen Zuständigkeit des EPG für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verletzung und Ungültigkeit unterliegen werden. Während des Übergangszeitraums unterliegen klassische europäische Patente, in denen Rumänien benannt ist und die nicht gegen die Zuständigkeit des EPG optiert haben, sowohl der Zuständigkeit des EPG als auch der nationalen Zuständigkeit. Mit Rumänien als Vertragsstaat des EPGÜ verbleiben noch sechs der 24 EPGÜ-Unterzeichnerstaaten, die den Ratifizierungsprozess noch abschließen müssen.

17. Mai 2024

WAS EIN TOLLER ABEND WIEDER ...

... von Aus Gründen Vol. 03!

Viele neue Gesichter, viele tolle Präsentationen und Geschichten rund um's Gründen, leckere Pizzen, Wählscheibentelefone und ganz viel Austausch.

Es bleibt uns wieder nur allen zu danken, die da waren, uns unterstützt haben und das Event wieder zu einem rundum gelungen Abend gemacht haben.

DANKE!

 

15. Mai 2024

GUTES ESSEN UND SONNENSCHEIN ...

... was will man mehr? Heute wurden wir bei herrlichstem Wetter von Mr. & Mrs. Smith Bar-B-Que aus Ergolding verköstigt. Neben diversen Burgern gab es leckere Salate und süße Zimtschnecken mit Frischkäse zum Dessert.

Vielen Dank an Tina & Charly!
Lecker war's!

10. Mai 2024

WIR SIND BEREIT...

Kuhnen & Wacker und Kasper Communications präsentieren Aus Gründen Vol.03. Am 16. Mai 2024 geht es in die dritte Runde. 

Wir freuen uns!

 

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