19. März 2020
COVID-19 und Betrieb bei Kuhnen & Wacker
Während wir die aktuelle COVID-19-Situation in Deutschland und weltweit weiterhin genau beobachten, möchten wir Sie über das operative Geschäft von Kuhnen & Wacker auf dem Laufenden halten.
Zur Zeit läuft dieses bei Kuhnen & Wacker wie üblich und wir werden uns weiterhin wie gewohnt um die Bedürfnisse, Anfragen und Aufträge unserer Mandanten und Kollegen kümmern.
Darüber hinaus verfügen wir über entsprechende Notfallpläne für den Fall von Beeinträchtigungen, die in unserer Kanzlei auftreten könnten.
Bei Kuhnen & Wacker stehen die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und ihrer Familien im Vordergrund, deshalb haben wir zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Ein sicheres IT-System ermöglicht zudem das Arbeiten von Zuhause per Home-Office-Anschluss, um die Geschäftskontinuität zu gewährleisten.
Die Situation bei den Patentämtern:
- Das Europäische Patentamt (EPA) gab bekannt, dass die am oder nach dem 15. März 2020 ablaufenden Fristen für alle Parteien und ihre Vertreter bis zum 17. April 2020 verlängert werden. Gemäß Artikel 150(2) EPÜ gilt dies auch für internationale Anmeldungen nach dem PCT. Die vorgenannte Frist kann durch die Veröffentlichung einer weiteren Mitteilung weiter verlängert werden, wenn die Verlegung über den vorgenannten Zeitpunkt hinausgeht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat vor kurzem mitgeteilt, dass aufgrund der Situation hinsichtlich des Corona-Virus alle vom Amt gesetzten Fristen grundsätzlich auf Antrag verlängerbar sind. Gesetzlich festgelegte (gesetzliche) Fristen sind jedoch prinzipiell nicht verlängerbar. Es könnte jedoch ein Antrag auf Restitutio-in-Integrum (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand) gestellt werden, über den dann im Einzelfall entschieden wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Die EUIPO (Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union, das für die Verwaltung der EU-Marke und des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zuständig ist) hat eine ähnliche Maßnahme ergriffen. Der Exekutivdirektor des EUIPO kündigte an, dass sie "alle Fristen, die zwischen dem 9. März und dem 30. April ablaufen und die alle Parteien vor dem Amt betreffen, bis zum 1. Mai 2020 verlängern werden".
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