EPA NEWS: EPA führt systematische abschließende Recherche hinsichtlich älterer nationaler Rechte ein.
Ältere Rechte als Stand der Technik sind beim Erteilungsverfahren vor dem EPO auf Europäischen Anmeldungen beschränkt. Nach Erteilung müssen ältere nationale Rechte jedoch bei der Validierung der nationalen Bündelpatent berücksichtigt werden, weshalb dann vor Abschluss der Sachprüfung unterschiedliche Anspruchsfassungen für die nationalen Bündelpatent möglich sind.
Für das zukünftige Einheitspatent ist dies besonders wichtig, da es hier nur eine einheitliche Anspruchsfassung geben kann. Diese Anspruchsversion sollte daher auch bestehende ältere Rechte bereits vor der Erteilung Rechnung tragen.
Das EPA bietet daher den Anmeldern einen zusätzlichen Service an, der ihnen bei der Entscheidung hilft, ob sie gesonderte Anspruchssätze einreichen sollen. Die Prüfungsabteilung wird nach älteren nationalen Rechten suchen, deren Prima-facie-Relevanz beurteilen und in einer Mitteilung über die Erteilungsabsicht (Regel 71 (3) EPÜ) die Entgegenhaltungen aller prima facie relevanten nationalen Rechte mitteilen. Auf dieser Grundlage können die Anmelder jedes entgegengehaltene nationale Recht eingehend bewerten.
27. Juli 2022
DIE HÖHLE DER PATENTE
Heute in unserem Blog etwas für alle Tierliebhaber. WowWow aus der Sendung "Die Höhle der Löwen" bringt Innovation an das Tier.
12. Juli 2022
ERNEUTE EMPFEHLUNG
IAM 1000 hat uns erneut weiterempfohlen: "The reliable team of 20 at KUHNEN & WACKER – which includes patent attorneys, attorneys-at-law and engineers – can be relied upon for everything from portfolio management to freedom-to-operate analyses and due diligence projects. For more than 40 years it has served the needs of a varied clientele, which includes promising start-ups as well as some of the main names in the electronics and automotive sectors. Key among its battalion of specialists are senior partners Rainer Kuhnen and Stephan Kopp."
08. Juli 2022
EPA-STUDIE ZU DEN POTENZIELLEN AUSWIRKUNGEN DER EINFÜHRUNG EINER NEUHEITSSCHONFRIST IN EUROPA
Das deutsche Patentrecht sah bis 1978 eine Neuheitsschonfrist vor. Die USA haben sie heute noch. Da das EPÜ (und alle nationalen europäischen Patentsysteme) keine Neuheitsschonfrist vorsehen, sondern vom absoluten Neuheitsbegriff ausgehen, ist die mögliche Einführung einer Neuheitsschonfrist im Rahmen der Debatte um eine Harmonisierung des substantiellen Patentrechts ein immer wiederkehrendes Thema.
So wurde jüngst eine Studie des EPA veröffentlicht. Das Ziel der Studie ist es, über die aktuellen Debatten zu diesem Thema zu informieren, indem sie eine evidenzbasierte Bewertung der potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung einer Neuheitsschonfrist in Europa vorsieht.
Heute in unserem Blog: Eine computerimplementierte Erfindung gegen Sonnenbrand.
01. Juni 2022
SAVE THE DATE
für unser 32. EUROPEAN INTELLECTUAL PROPERTY SEMINAR vom 2. bis 5. Oktober 2022, vor Ort in Freising.
Weitere Informationen folgen in Kürze. Wir freuen uns auf Sie!
12. Mai 2022
DIE HÖHLE DER PATENTE
Professionelle Zahnpflege seit über 5 Jahren. Wir blicken in unserem Blog auf die elektrische Zahnbürste "happybrush" zurück.
22. April 2022
DIE HÖHLE DER PATENTE
Früher wurden "Nägel mit Köpfen" gemacht, heute werden "Nägel ohne Köpfe" gemacht. Was das Ganze auf sich hat? Die Aufklärung gibt es in unserem Blog "Die Höhle der Patente".