18. Februar 2022
EPA NEWS: GEBÜHRENERHÖHUNG
Zwei Jahre nach der letzten Gebührenerhöhung im April 2020, hat das Europäische Patentamt (EPA) angekündigt, die Amtsgebühren ab dem 1. April 2022 um durchschnittlich 2,5 % zu erhöhen.
Die Gebühren mit der größten Erhöhung (~3 %) enthalten Anmelde- und Verlängerungsgebühren, während zusätzliche Seitengebühren, Gebühren für die internationale Recherche und die Weiterbehandlung von verspäteten Zahlungen auf dem derzeitigen Niveau bleiben werden.
Die meisten amtlichen Gebühren, die am oder nach dem 1. April 2022 gezahlt werden, werden nach dem neuen Satz berechnet. Anmelder können also Geld sparen, wenn sie die Gebühren frühzeitig, d. h. vor dem Termin der Gebührenerhöhung am 1. April 2022, zahlen, auch wenn die offizielle Frist für die Zahlung der Gebühren erst später im Jahr abläuft. Einige Gebührenzahlungen (z. B. Prüfungsgebühren und Jahresgebühren) können mehrere Monate vor dem offiziellen Stichtag ausgeführt werden. Für Anmelder kann es daher lohnend sein, wenn sie jetzt ihre Patentportfolios zu überprüfen, um festzustellen, welche Gebührenzahlungen in den nächsten Monaten fällig sind.
Das größte Einsparungspotential bietet der frühzeitige Eintritt in die europäische regionale Phase (d. h. vor dem 1. April 2022). Dadurch können die Antragsteller bis zu 115 € pro Antrag (etwa 3 % der offiziellen Gebühren) sparen.
Daher kann es sich für Anmeldern lohnen, jetzt ihre anhängigen PCT-Anmeldungen zu prüfen, um zu entscheiden, ob sie frühzeitig in die europäische regionale Phase eintreten wollen, um von den Kosteneinsparungen zu profitieren.
Wenn Sie Fragen dazu haben, beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach unter info@kuhnen-wacker.com