27. November 2020
"Trotz aller Bedenken von außen – Bundestag stimmt neuem Anlauf zur Ratifizierung des EPG Übereinkommens durch Deutschland zu!"
Am Donnerstagabend, dem 26. November 2020, stimmte der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit dem "Abkommen über das Einheitpatentgericht (EPG)" zu. Für den Abschluss der erwarteten Wiederaufnahme der deutschen Ratifizierung des EPG-Abkommens sind die nächsten Schritte die Zustimmung des Bundesrates und die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten.
Obwohl diese nächsten Schritte in naher Zukunft zu erwarten sind, wird für das baldige Inkrafttreten des Abkommens auch entscheidend sein, ob die erwarteten weiteren Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht zugelassen werden. Sollte eine dieser (möglichen) Beschwerden zugelassen werden, so würde dies den Beginn des Einheitspatentgerichts zumindest nochmals erheblich verzögern.
Ein weiteres Problem ergibt sich auch im Hinblick auf den Umstand, dass das Vereinigte Königreich inzwischen nicht mehr Mitglied der EU ist. Daher ist die Londoner Kammer des EPG nun eine "Reserve"-Kammer des EPG, für deren Standort bereits Italien, Frankreich und die Niederlande ihr Interesse bekundet haben. Um die Londoner Kammer jedoch rechtlich verlegen zu können, müssen nach Ansicht von Rechtsexperten alle Staaten Art. 7 des Übereinkommens ändern und es dann in seiner geänderten Form erneut ratifizieren. Da der Gesetzentwurf diesen Aspekt nicht berücksichtigt, halten viele Experten das EPG-Abkommen nach wie vor für angreifbar.
Das deutsche Justizministerium bestätigte, dass diese Thematik zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen wird. Wir fragen uns, wann und wie?